Auf den 30. Juni kündigen via ordentliche Franchise
Neben dem 30. November besteht ein zweites Fenster: Mit ordentlicher Franchise (300) und freier Arztwahl können Sie auf den 30. Juni kündigen.
Online kündigen →Ein Sommertermin, unter Bedingungen
Das Gesetz sieht eine Kündigung auf den 30. Juni vor, aber nur in einer genauen Konstellation: Grundversicherung mit der ordentlichen Franchise (300 Franken) und dem Standardmodell mit freier Arztwahl. Wer eine höhere Franchise oder ein alternatives Modell (Hausarzt, HMO, Telmed, Apotheke) gewählt hat, kann dieses Fenster nicht nutzen.
Das Schreiben muss bis 31. März eingehen
Für eine Wirkung auf den 30. Juni muss Ihre Kündigung spätestens am 31. März bei der Kasse eingehen: Wie beim Novembertermin zählt der Eingang, nicht der Poststempel. Senden Sie per Einschreiben und einige Tage früher.
Prüfen Sie zuerst Franchise und Modell auf Ihrer Police: nur so wissen Sie, ob Sie tatsächlich auf den 30. Juni statt auf den 1. Januar austreten können.
Häufige Fragen
Wer kann auf den 30. Juni kündigen?
Versicherte mit ordentlicher Franchise (300) und freier Arztwahl. Mit höherer Franchise oder Alternativmodell gilt nur die Frist vom 30. November.
Was ist die letzte Versandfrist?
Das Schreiben muss bis spätestens 31. März eingegangen sein, für ein Ende am 30. Juni. Massgebend ist der Eingang: per Einschreiben einige Tage früher senden.
Wie weiss ich, ob ich berechtigt bin?
Sehen Sie auf Ihrer Police nach: Steht dort eine Franchise von 300 und ein Standardmodell mit freier Arztwahl, ist das Junifenster offen.