Krankenkasse kündigen

Krankenkasse auf den 30. Juni kündigen

Viele glauben, man könne nur zum Jahresende kündigen. Tatsächlich ist eine Kündigung auf den 30. Juni möglich, aber nur in einer genauen Konstellation.

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Die Regel vom 30. Juni

Neben dem ordentlichen Termin am 31. Dezember eröffnet das Gesetz eine Kündigung auf den 30. Juni für Versicherte mit ordentlicher Franchise (300 Franken) und freier Arztwahl. Diese Möglichkeit betrifft also nicht alle: Eine Wahlfranchise oder ein Alternativmodell (Hausarzt, HMO, Telmed, PharMed) schliesst sie aus.

Frist und Versand

Für ein Vertragsende am 30. Juni muss die Kündigung spätestens am 31. März bei der Kasse eingehen. Wie immer zählt der Eingang: per Einschreiben senden und den Nachweis behalten. Stellen Sie zudem sicher, dass eine neue Kasse Sie ab dem 1. Juli aufnimmt, ohne Deckungslücke.

Sind Sie für den 30. Juni nicht berechtigt, bleibt der nächste Termin der 31. Dezember, mit einem bis spätestens 30. November eingegangenen Schreiben.

Häufige Fragen

Kann jede Person auf den 30. Juni kündigen?

Nein. Nur Versicherte mit ordentlicher Franchise (300) und freier Arztwahl. Mit höherer Franchise oder Alternativmodell bleibt der Termin der 31. Dezember.

Wann das Schreiben für den 30. Juni senden?

Es muss bis spätestens 31. März eingegangen sein. Der Eingang zählt: per Einschreiben einige Tage früher senden.

Braucht es vor dem 1. Juli eine neue Kasse?

Ja, um jede Lücke zu vermeiden: Sichern Sie die Aufnahme auf den 1. Juli, bevor Sie die alte Kasse kündigen.