Krankenkasse kündigen

Krankenkasse per Einschreiben kündigen

Die Kündigungsfrist zählt ab Eingang, nicht ab Versand. Das Einschreiben ist die einfachste Art zu belegen, dass Ihre Kasse das Schreiben rechtzeitig erhalten hat.

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Warum Einschreiben

Für die Grundversicherung muss Ihr Schreiben spätestens am 30. November eingehen. Im Streitfall müssen Sie das Eingangsdatum belegen: Das Einschreiben liefert diesen Nachweis, was weder ein einfacher Brief noch eine E-Mail garantieren.

So gehen Sie vor

Bereiten Sie ein unterschriebenes Schreiben mit allen Pflichtangaben vor, geben Sie es als Einschreiben bei der Post auf und bewahren Sie Quittung und Kopie auf. Senden Sie einige Tage früher, um Laufzeiten abzufedern.

Manche Kassen akzeptieren eine unterschriebene Kündigung über das Kundenportal: Bewahren Sie in diesem Fall die elektronische Empfangsbestätigung auf.

Häufige Fragen

Zählt der Poststempel?

Nein, für die Grundversicherung zählt das Eingangsdatum beim Versicherer. Das Einschreiben belegt diesen Eingang.

Reicht ein einfacher Brief?

Inhaltlich gültig, aber er belegt das Eingangsdatum nicht. Im Streitfall schützt das Einschreiben.