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Kündigungsfrist: warum der 30. November entscheidend ist

Ein einziges Datum sichert Ihren Wechsel der Grundversicherung: der 30. November. So halten Sie ihn genau ein.

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 3. Februar 2026 · 6 Min. Lesezeit

FristenKündigungsfrist: warum der 30. November entscheidend ist

Der 30. November: Eingangs-, nicht Versanddatum

Das Gesetz beendet die Deckung am 31. Dezember, sofern die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingeht. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum bei Ihrer Kasse.

Senden Sie die Kündigung daher mindestens drei bis vier Arbeitstage vor dem 30. November und bevorzugen Sie das Einschreiben: Es liefert den Nachweis des Eingangsdatums.

Fristen in anderen Situationen

Der 30. November gilt für den «ordentlichen» Wechsel. Je nach Grund gelten andere Fristen.

Prämienerhöhung

Sie haben einen Monat ab Mitteilung der neuen Prämie Zeit zu kündigen. Da die Prämien im Herbst kommuniziert werden, kann dieses Recht Ihr Fenster über den 30. November hinaus verlängern.

Auswanderung

Beim Verlassen der Schweiz endet die KVG-Versicherungspflicht am vom Einwohneramt bescheinigten Abreisedatum. Die Kündigung wird auf dieses Datum wirksam, gegen Nachweis.

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Wie Sie die Frist nie verpassen

Unser Fristenrechner ermittelt Ihr persönliches Stichdatum und erstellt eine Kalendererinnerung (.ics). So werden Sie rechtzeitig benachrichtigt.

Häufige Fragen

Was, wenn mein Brief am 1. Dezember eintrifft?

Er ist zu spät für den Wechsel auf den 1. Januar: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, ausser bei ausserordentlichem Kündigungsrecht (Prämienerhöhung, Auswanderung).

Zählt der Poststempel?

Nein. Massgebend ist der Eingang beim Versicherer. Senden Sie früh und bewahren Sie den Empfangsnachweis auf.