Krankenkasse kündigen

Grundversicherung kündigen (KVG)

Die Kündigung der Grundversicherung unterliegt der Frist vom 30. November oder einer einmonatigen Frist bei einer mitgeteilten Prämienerhöhung.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP/KVG) ist bei allen Versicherern identisch: nur die Prämien unterscheiden sich. Sie können jährlich wechseln.

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