Grundversicherung kündigen (KVG)
Die Kündigung der Grundversicherung unterliegt der Frist vom 30. November oder einer einmonatigen Frist bei einer mitgeteilten Prämienerhöhung.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP/KVG) ist bei allen Versicherern identisch: nur die Prämien unterscheiden sich. Sie können jährlich wechseln.