Grund- und Zusatzversicherung: zwei Logiken
Die Grundversicherung (KVG) ist obligatorisch, standardisiert und wird auf den 31. Dezember mit kurzer Frist gekündigt. Die Zusatzversicherung (VVG) ist freiwillig, vom Versicherer frei gestaltet und folgt dem privaten Versicherungsvertragsrecht. Die Kündigungsregeln unterscheiden sich daher klar.
Frist und Ablauf der Zusatzversicherung
Die meisten Zusatzversicherungen werden auf das Jahresende gekündigt, mit einer Frist von oft drei Monaten. Manche Policen enthalten eine Mehrjahresbindung: Die Kündigung ist dann erst am Ende der Bindungsperiode möglich.
AVB lesen
Die genaue Frist und das Ablaufdatum stehen in Ihren AVB und auf Ihrer Police. Prüfen Sie sie zuerst: Eine verpasste Frist verlängert den Vertrag um ein Jahr.
Prämienanpassung
Bei Erhöhung der Zusatzversicherungsprämie sehen die AVB meist ein ausserordentliches Kündigungsrecht vor. Die Fristen können vom ordentlichen Regime abweichen.
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Online kündigen →Grundversicherung behalten, Zusatzversicherung wechseln
Sie können die Zusatzversicherung kündigen und die Grundversicherung behalten – oder umgekehrt. Es sind zwei getrennte Verträge. Achtung: Eine neue Zusatzversicherung kann einen Gesundheitsfragebogen verlangen und abgelehnt werden.
Häufige Fragen
Welche Frist gilt für die Kündigung einer Zusatzversicherung?
Oft drei Monate vor dem Jahresende, je nach AVB. Prüfen Sie Ihre Police.
Kann mir eine neue Zusatzversicherung verweigert werden?
Ja. Anders als bei der Grundversicherung kann die VVG-Zusatzversicherung je nach Gesundheit abgelehnt oder mit Vorbehalten versehen werden.