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Krankenkasse kündigen in der Schweiz: der komplette Leitfaden 2026

Die Grundversicherung jährlich zu kündigen ist ein gesetzliches Recht. Entscheidend sind Form und Frist. Hier die Vorgehensweise – ohne Fachjargon.

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 12. Januar 2026 · 8 Min. Lesezeit

VorgehenKrankenkasse kündigen in der Schweiz: der komplette Leitfaden 2026

Was das Gesetz zur Kündigung der Grundversicherung sagt

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, «Grundversicherung», KVG) ist bei allen Versicherern identisch: Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Nur die Prämie unterscheidet sich. Sie können den Versicherer also jedes Jahr wechseln, ohne Deckung zu verlieren.

Für die Grundversicherung gilt eine einfache Regel: Ihr Schreiben muss spätestens am 30. November beim Versicherer eintreffen, damit der Wechsel auf den 1. Januar gilt. Massgebend ist der Eingang, nicht das Versanddatum.

Voraussetzungen vor der Kündigung

Zwei gesetzliche Bedingungen schützen die versicherte Person: Sie stehen nie ohne Deckung da.

Prämien bezahlt und neue Kasse gefunden

Der Wechsel ist nur gültig, wenn Ihre Prämien bezahlt sind: Ausstände können den Wechsel blockieren. Die alte Kasse entlässt Sie erst, wenn der neue Versicherer die Aufnahme auf den 1. Januar bestätigt. Also zuerst die neue Kasse abschliessen, dann die alte kündigen.

Keine Vorbehalte in der Grundversicherung

Wichtig: In der Grundversicherung darf kein Versicherer Sie ablehnen oder Vorbehalte anbringen – auch bei chronischer Krankheit. Der Wechsel ist ein Recht. Bei Zusatzversicherungen (VVG) gilt dies nicht.

Bereit zu kündigen?

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Die Methode in fünf Schritten

Um Formfehler – die häufigste Ablehnungsursache – zu vermeiden, halten Sie diese Reihenfolge ein. Unser Kündigungs-Assistent erstellt das korrekte Schreiben automatisch.

Fehler, die eine Kündigung scheitern lassen

Fehlende Versichertennummer, falsche Adresse (die Kündigungsadresse weicht oft von der allgemeinen ab), eine einfache E-Mail ohne Empfangsnachweis oder ein zu später Versand: das sind die vier häufigsten Fallen. Ein eingeschriebener Brief mit Empfangsnachweis räumt jeden Zweifel aus.

Häufige Fragen

Kann ich die Grundversicherung jederzeit kündigen?

Nein. Die Grundversicherung wird auf den 31. Dezember gekündigt, mit einem bis spätestens 30. November eingegangenen Schreiben. Ausnahmen: Prämienerhöhung, Auswanderung, Todesfall.

Brauche ich eine neue Kasse, bevor ich kündige?

Ja. Die alte Kasse entlässt Sie erst, wenn die neue die Aufnahme auf den 1. Januar bestätigt: Sie sind nie ohne Versicherung.

Ist eine Kündigung per E-Mail gültig?

Eine einfache E-Mail garantiert weder Eingangsdatum noch Unterschrift. Der eingeschriebene Brief ist am sichersten; einige Versicherer akzeptieren eine signierte Kündigung im Kundenportal.