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Krankenkasse als AHV-Rentner kündigen: was sich ändert

Der Eintritt ins AHV-Alter ist ein guter Moment, um die Krankenversicherung zu überprüfen. Die Grundversicherung bleibt in jedem Alter zugänglich, die VVG-Zusatzversicherung deutlich weniger.

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 11. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Krankenkasse als AHV-Rentner kündigen: was sich ändert
Situationen — Krankenkasse als AHV-Rentner kündigen: was sich ändert© Mennonite Church USA Archives · No restrictions

Warum sich die Überprüfung bei Renteneintritt lohnt

Der Eintritt ins AHV-Alter verändert Budget und Lebensrhythmus, nicht aber die Regeln der obligatorischen Krankenversicherung. Die KVG-Prämie hängt weder vom Gesundheitszustand noch vom Einkommen ab: Sie richtet sich nach Kanton, Prämienregion, gewählter Franchise und Versicherungsmodell. Ein Rentner behält also echten Handlungsspielraum, um seine Deckung anzupassen, selbst nach Jahrzehnten bei derselben Kasse.

Die Überprüfung beginnt damit, zwei Welten zu unterscheiden. Die KVG-Grundversicherung deckt bei allen Versicherern die gleichen gesetzlichen Leistungen, was die Prämie vergleichbar macht. Die freiwillige VVG-Zusatzversicherung finanziert Komfort- oder Zusatzleistungen und folgt der Logik einer privaten Versicherung. Diese Unterscheidung ist für Seniorinnen und Senioren zentral, denn sie bestimmt, was frei gewechselt werden kann und was grosse Vorsicht erfordert.

Die KVG-Grundversicherung: ein Wechsel bleibt in jedem Alter möglich

Bei der Grundversicherung ist das Alter kein Hindernis. Alle KVG-Versicherer unterliegen der Aufnahmepflicht: Sie müssen jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz aufnehmen, ohne Vorbehalt, ohne Gesundheitsfragebogen und ohne Zuschlag wegen Alter oder Vorgeschichte. Ein Rentner von 70 oder 80 Jahren hat somit genau dieselben Rechte wie ein junger Versicherter, um die Grundkasse zu wechseln und den Prämienwettbewerb zu nutzen.

Sparmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren

Einsparungen ergeben sich aus strukturellen Entscheiden, ausgedrückt in Anteilen statt in Beträgen. Eine höhere Franchise senkt die Prämie, erhöht aber die Eigenkosten bei häufigen Behandlungen: Für viele Rentner, die regelmässig zum Arzt gehen, bleibt eine tiefe Franchise oft sinnvoller. Alternative Modelle (Hausarzt, Telemedizin, Ärztenetz) senken die Prämie im Gegenzug für einen festgelegten Behandlungsweg, was passen kann, wer bereits einen festen Hausarzt hat.

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Die VVG-Zusatzversicherung: Vorsicht vor jeder Kündigung

Die VVG folgt entgegengesetzten Regeln. Der Versicherer ist nicht verpflichtet, Sie aufzunehmen, und kann den Beitritt von einem Gesundheitsfragebogen abhängig machen, ein Gesuch ablehnen, Vorbehalte anbringen oder bestimmte Leistungen ausschliessen. Mit zunehmendem Alter und umfangreicherer Krankengeschichte steigt die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung oder von Vorbehalten deutlich. Eine langjährige Zusatzversicherung zu kündigen, um eine andere zu suchen, kann sich daher als unumkehrbar erweisen.

Die Vorsichtsregel ist einfach: Kündigen Sie eine VVG nie, solange die neue Deckung nicht schriftlich und ohne störenden Vorbehalt bestätigt ist. Vor jedem Wechsel sollte geprüft werden, was die heutige Zusatzversicherung tatsächlich finanziert (Zimmer, freie Arztwahl, Komplementärmedizin, Zahnbehandlung) und ob diese Leistungen weiterhin nützlich sind. Für Seniorinnen und Senioren hat eine seit langem bestehende Zusatzversicherung oft einen Wert, der andernorts kaum wiederherzustellen ist.

Kalender und einzuhaltende Fristen

Bei der Grundversicherung gilt ein Jahresrhythmus. Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eintreffen, mit einer Frist von einem Monat, für einen Wechsel auf den 1. Januar. Das Schreiben muss bis zu diesem Datum eingegangen und nicht nur abgeschickt sein: Ein frühzeitiger, nachverfolgbarer Versand vermeidet jeden Streit. Dieser Kalender gilt auch für Rentner, die Franchise oder Modell anpassen möchten.

Zudem besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei einer Prämienerhöhung: Kündigt der Versicherer für das Folgejahr eine Erhöhung an, kann die versicherte Person die Grundversicherung innert kurzer Frist nach der Mitteilung kündigen, auch bei einer hohen Franchise. Die Kündigungsfristen der VVG hängen vom Vertrag ab und unterscheiden sich von der Grundversicherung; sie sind vor jedem Schritt in den allgemeinen Bedingungen zu prüfen.

Eine Gesamtentscheidung mit getrennter Behandlung von Grund und VVG

Der beste Ansatz für einen Rentner ist, Grund- und Zusatzversicherung als zwei getrennte Entscheidungen zu behandeln. Man kann die Grundkasse wechseln, ohne die VVG anzutasten, und umgekehrt, denn nichts zwingt dazu, beide beim selben Versicherer zu führen. Diese Trennung erlaubt es, die Grundprämie über den Wettbewerb zu optimieren und gleichzeitig eine wertvolle, früher erworbene Zusatzversicherung zu sichern.

Konkret lautet die richtige Reihenfolge: zuerst das Wesentliche sichern, dann den Rest optimieren. Man bestätigt die neue Zusatzversicherung, bevor man die alte kündigt, prüft das Fehlen von Vorbehalten und passt anschliessend die Grundversicherung über Franchise und Modell innerhalb der gesetzlichen Fristen an. Mehrere Angebote zu vergleichen und jeden Schritt schriftlich festzuhalten, schützt vor übereilten Entscheiden und Deckungslücken.

Häufige Fragen

Darf ein Versicherer einen Rentner für die Grundversicherung ablehnen?

Nein. Die Aufnahmepflicht gilt ausnahmslos: Jeder KVG-Versicherer muss jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz für die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Alter oder Gesundheit, ohne Fragebogen und ohne Zuschlag. Ein Rentner kann die Grundkasse somit frei wechseln wie jeder Versicherte, unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Ist es riskant, eine VVG-Zusatzversicherung im höheren Alter zu kündigen?

Ja, das erfordert Vorsicht. Für die VVG gilt keine Aufnahmepflicht: Ein neuer Versicherer kann ablehnen, Vorbehalte anbringen oder Leistungen ausschliessen, und dieses Risiko steigt mit dem Alter. Kündigen Sie Ihre heutige Zusatzversicherung nie, bevor die neue Deckung schriftlich und ohne störenden Vorbehalt bestätigt ist.

Welche Frist muss ein Rentner für einen Kassenwechsel einhalten?

Bei der Grundversicherung muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eintreffen, Frist ein Monat, Wechsel auf den 1. Januar. Bei einer angekündigten Prämienerhöhung gilt ein ausserordentliches Kündigungsrecht innert kurzer Frist. Die VVG-Fristen hängen vom Vertrag ab und sind in den allgemeinen Bedingungen zu prüfen.