
Fehler Nr. 1: zu spät senden
Das ist der häufigste Ablehnungsgrund. Für die Grundversicherung muss Ihr Schreiben spätestens am 30. November eingehen — nicht an diesem Tag aufgegeben. Ein am 29. November versandtes, aber am 2. Dezember eingegangenes Schreiben ist verspätet. Der Poststempel ist nicht massgebend: nur der Eingang zählt. Rechnen Sie mehrere Tage vor und bevorzugen Sie das Einschreiben, das den Eingang datiert.
Fehler Nr. 2: falsche Adresse oder unvollständiges Dokument
Viele Versicherte senden ihre Kündigung an die allgemeine Kontaktadresse, obwohl die Kasse eine separate Kündigungsadresse verlangt. Prüfen Sie sie vor dem Versand. Inhaltlich genügt das Fehlen der Versichertennummer, der Unterschrift oder des betroffenen Bereichs (Grundversicherung KVG oder Zusatz VVG), um das Gesuch zu verzögern — oder abzulehnen.
Geben Sie immer an: Name, Vorname, Adresse, Versichertennummer, Bereich, gewünschtes Wirkungsdatum und Unterschrift. Halten Sie fest, dass Sie kündigen, nicht nur «wechseln».
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Online kündigen →Fehler Nr. 3: kein Nachweis oder unbezahlte Prämien
Eine einfache E-Mail beweist weder Unterschrift noch Eingangsdatum: Im Streitfall haben Sie kein Mittel. Das Einschreiben oder eine Empfangsbestätigung des Kundenportals beseitigen diesen Zweifel. Bewahren Sie stets eine Kopie des Schreibens und den Versandnachweis auf.
Weitere wenig bekannte Falle: Eine Kündigung ist blockiert, solange Prämien oder Kostenbeteiligungen unbezahlt sind. Begleichen Sie Ihre Rückstände vor dem Vorgehen, sonst kann die Kasse Ihren Austritt zu Recht verweigern.
Fehler Nr. 4: die alte Kasse zu früh kündigen
Kündigen Sie nie, bevor Sie die schriftliche Aufnahmebestätigung Ihrer neuen Kasse auf den 1. Januar haben. Die richtige Reihenfolge: vergleichen, neue Kasse abschliessen, dann die alte kündigen. So vermeiden Sie jede Deckungslücke — die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch.
Häufige Fragen
Warum wurde meine Kündigung abgelehnt?
Meist wegen eines nach dem 30. November eingegangenen Versands, eines unvollständigen Dokuments (fehlende Versichertennummer oder Unterschrift), einer falschen Adresse oder unbezahlter Prämien.
Ist der Poststempel massgebend?
Nein. Für die Grundversicherung zählt der Eingang bei der Kasse. Das Einschreiben ist der sicherste Weg, dies zu belegen.
Was tun, wenn meine Kasse meine Kündigung zu Unrecht ablehnt?
Verlangen Sie eine schriftlich begründete Verfügung, prüfen Sie Frist und Form und bewahren Sie Ihre Versandnachweise auf. Eine formgerechte und rechtzeitig eingegangene Kündigung kann für die Grundversicherung nicht abgelehnt werden.