
Wie eine doppelte Grundversicherung entsteht
Die doppelte Mitgliedschaft entsteht meist nach einem unvollständig abgeschlossenen Kassenwechsel. Die versicherte Person unterschreibt einen Antrag beim neuen Versicherer auf den 1. Januar, vergisst aber, die Kündigung der alten Kasse vor dem Stichtag 30. November einzureichen. Die Folge: Zwei Verträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bestehen ab Jahresbeginn parallel, obwohl das Gesetz pro Person nur eine Grundversicherung zulässt.
Weitere Fälle sind möglich: ein Wohnsitzwechsel über die Kantonsgrenze, die automatische Anmeldung eines Neugeborenen bei zwei Kassen oder ein administrativer Fehler zwischen Versicherern. Der Kern bleibt gleich. Solange die erste Kündigung nicht bestätigt ist, stellt die alte Kasse weiter Monatsprämien aus, und der neue Versicherer verrechnet ebenfalls. Die Bereinigung muss daher rasch erfolgen, um aufgelaufene Rückstände zu vermeiden.
Prüfen, welche der beiden Mitgliedschaften gültig ist
Klären Sie zuerst, welche Deckung rechtlich wirksam ist. Grundsätzlich bleibt der alte Vertrag gültig, solange die Kündigung nicht fristgerecht eingegangen ist und der Übertritt zum neuen Versicherer nicht ohne Deckungslücke bestätigt wurde. Die neue Mitgliedschaft kann nur wirksam werden, wenn die alte korrekt unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat auf das Jahresende gekündigt wurde.
Sammeln Sie die Unterlagen: Kopie des unterschriebenen Antrags, allfällige Empfangsbestätigung, Schreiben beider Kassen und die ersten Rechnungen. Diese Dokumente bestimmen das massgebende Wirkungsdatum. Ist die Kündigung beim alten Versicherer nie eingegangen, bleibt in der Regel dieser Ihr gesetzlicher Grundversicherer, und die neue Mitgliedschaft muss annulliert werden.
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Schreiben Sie beiden betroffenen Kassen, schildern Sie die Situation und legen Sie Ihre Belege bei. Verlangen Sie vom Versicherer, dessen Mitgliedschaft nicht gültig ist, die Annullierung des Vertrags und das Einstellen der Verrechnung. Nutzen Sie das Einschreiben oder das offizielle Formular Ihres Kundenbereichs, um einen datierten Nachweis Ihres Schrittes zu erhalten.
Einzureichende Unterlagen
Legen Sie den Nachweis der Mitgliedschaft bei der Kasse bei, die Sie behalten möchten, denn das Gesetz verlangt eine lückenlose Deckung: Keine Kasse darf Sie ohne Grundversicherung lassen. Geben Sie das gewünschte Wirkungsdatum und die Versichertennummer klar an. Je vollständiger das Dossier, desto schneller wird die doppelte Deckung annulliert, was die Zahl der parallel verrechneten Prämien verringert.
Bewahren Sie eine Kopie jeder Sendung auf und notieren Sie die Daten. Bei Uneinigkeit zwischen den beiden Versicherern dienen diese Belege als Grundlage für Ihre Beanstandung und, falls nötig, für eine Eingabe bei der Ombudsstelle der Krankenversicherung.
Zu viel bezahlte Prämien zurückfordern
Wird eine der beiden Mitgliedschaften rückwirkend annulliert, sind die diesem Versicherer bereits bezahlten Prämien grundsätzlich zurückzuerstatten, unter Abzug allfällig bereits von ihm übernommener Leistungen. Die Rückerstattung erfolgt meist per Überweisung oder durch Verrechnung mit künftigen Rechnungen. Verlangen Sie eine detaillierte Abrechnung, um zu prüfen, dass die Periode der Doppelverrechnung vollständig neutralisiert ist.
Wurden Behandlungen von der Kasse vergütet, deren Mitgliedschaft annulliert wird, greift ein Ausgleichsmechanismus zwischen den Versicherern. Diesen Transfer müssen Sie nicht selbst regeln, achten Sie aber darauf, dass Franchise und Selbstbehalt der schliesslich anerkannten Deckung entsprechen. Eine schriftliche Nachverfolgung verhindert, dass Beträge unrechtmässig zu Ihren Lasten bleiben.
Eine erneute Doppelmitgliedschaft verhindern
Beim Kassenwechsel gilt die goldene Regel: Kündigen Sie den alten Vertrag nie, bevor die schriftliche Bestätigung des neuen Versicherers vorliegt. Umgekehrt dürfen Sie die Kündigung nicht vergessen, einzureichen mit der Frist von einem Monat vor dem 30. November, für eine Wirkung auf den 1. Januar. Schon eines der beiden Versäumnisse genügt für eine Deckungslücke oder umgekehrt für eine Doppelmitgliedschaft.
Bewahren Sie stets die Empfangsbestätigungen auf und prüfen Sie im Januar, dass Sie nur eine einzige Rechnung für die Grundprämie erhalten. Bei einer Prämienerhöhung während des Jahres besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht: Auch hier stimmen Sie die Daten ab, um jede Überschneidung zu vermeiden. Eine einfache Checkliste, jeden Herbst angewendet, hält das Risiko eines Doppels dauerhaft fern.
Häufige Fragen
Kann ich gleichzeitig bei zwei Kassen grundversichert sein?
Nein. Das Gesetz schreibt pro Person nur eine obligatorische Krankenpflegeversicherung vor. Bestehen zwei Mitgliedschaften, ist eine ungültig und muss annulliert werden. In der Praxis geht die Mitgliedschaft vor, deren Kündigung des alten Vertrags nicht fristgerecht eingegangen ist; die andere wird bereinigt.
Wen kontaktiere ich bei einer Doppelmitgliedschaft zuerst?
Schreiben Sie beiden Kassen gleichzeitig, schildern Sie die Situation und legen Sie Ihre Belege bei. Verlangen Sie die Annullierung der ungültigen Mitgliedschaft und das Einstellen ihrer Verrechnung. Einschreiben oder das offizielle Formular des Kundenbereichs liefern einen datierten Nachweis, falls sich die Versicherer nicht sofort einig sind.
Bekomme ich die doppelt bezahlten Prämien zurück?
Grundsätzlich ja. Wird eine Mitgliedschaft rückwirkend annulliert, werden die diesem Versicherer bezahlten Prämien zurückerstattet, abzüglich bereits übernommener Leistungen. Verlangen Sie eine detaillierte schriftliche Abrechnung und prüfen Sie, dass die gesamte Periode der Doppelverrechnung neutralisiert ist, bevor Sie das Dossier schliessen.