Kündigung abgelehnt: was tun?
Eine Kasse kann eine gültige Kündigung der Grundversicherung nicht ablehnen. Bestreitet sie, steckt meist ein konkreter Grund dahinter — der sich lösen lässt.
Online kündigen →Den Grund der Ablehnung erkennen
Bei der Grundversicherung darf die Kasse Sie nicht halten, wenn Ihre Kündigung rechtzeitig eingegangen ist und Sie nichts schulden. Ablehnungen beruhen fast immer auf einem konkreten Grund: Schreiben nach dem 30. November eingegangen, fehlender Eingangsnachweis, unbezahlte Prämien oder Beteiligungen (die jede Kündigung blockieren) oder nicht bestätigte neue Aufnahme.
Ihre Rechte durchsetzen
Stellen Sie Ihren Versandnachweis (Einschreibequittung) und die Kopie des Schreibens zusammen und verlangen Sie von der Kasse einen schriftlichen, begründeten Entscheid. Waren Sie fristgerecht und ohne offene Prämien, erinnern Sie daran, dass die Kündigung der Grundversicherung ein Recht ist und die neue Kasse Sie auf den 1. Januar aufnehmen muss.
Bei anhaltender Uneinigkeit können Sie einen förmlichen Entscheid des Versicherers verlangen und sich anschliessend an die zuständigen Stellen der Krankenversicherung wenden. Bewahren Sie die gesamte Korrespondenz auf.
Häufige Fragen
Kann die Kasse meine Kündigung der Grundversicherung ablehnen?
Nein, wenn sie fristgerecht eingegangen ist und Ihre Prämien bezahlt sind. Eine Ablehnung beruht meist auf einer versäumten Frist, fehlendem Nachweis oder offenen Prämien.
Was tun, wenn die Kasse das Eingangsdatum bestreitet?
Legen Sie Ihren Einschreibe-Versandnachweis vor: Er belegt das Eingangsdatum. Ohne Nachweis können Sie die Einhaltung der Frist nicht belegen.
Können offene Prämien die Kündigung blockieren?
Ja. Solange Prämien oder Beteiligungen geschuldet sind, ist die Kündigung blockiert. Bringen Sie Ihre Situation zuerst in Ordnung.