
Krankenkasse in La Chaux-de-Fonds (2300) kündigen
Kündigung, Kassenwechsel und Fristen in La Chaux-de-Fonds, Kanton Neuchâtel.
PLZ 2300 · Neuchâtel
In La Chaux-de-Fonds (PLZ 2300), Kanton Neuchâtel, ist die Grundversicherung (KVG) bei allen Versicherern identisch: Nur die Prämie ändert sich. Um Ihre Krankenkasse ab La Chaux-de-Fonds zu kündigen oder zu wechseln, muss das Schreiben spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen, mit Wirkung zum 1. Januar.
Ihre Krankenkasse ab La Chaux-de-Fonds kündigen, Schritt für Schritt
- Halten Sie Ihre Versichertennummer und Ihre Grundversicherungspolice bereit.
- Verfassen (oder generieren) Sie Ihr datiertes und unterschriebenes Kündigungsschreiben unter Einhaltung der gesetzlichen Frist.
- Senden Sie es per Einschreiben aus La Chaux-de-Fonds: Massgebend ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel.
Prämien der Grundversicherung in La Chaux-de-Fonds
In La Chaux-de-Fonds, Kanton Neuchâtel, liegt die Erwachsenenprämie der Grundversicherung je nach Versicherer bei rund 528 bis 794 CHF pro Monat. Da die Deckung identisch ist, senkt ein Vergleich und eine Kündigung Ihre Prämie ohne Verlust.
Quelle: Prämiendaten des Kantons (priminfo.admin.ch). Richtwerte für Erwachsene, nur angezeigt, wenn verfügbar.
Ihre Kasse in La Chaux-de-Fonds kündigen
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Häufige Fragen — Kündigen in La Chaux-de-Fonds
- Wann kann ich meine Grundversicherung in La Chaux-de-Fonds kündigen?
- In La Chaux-de-Fonds wie überall in der Schweiz wird die Grundversicherung auf den 31. Dezember gekündigt: Ihr Schreiben muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Eine Kündigung per 30. Juni ist möglich, wenn Sie die ordentliche Franchise und die freie Arztwahl behalten (Schreiben bis 31. März).
- Welche PLZ gebe ich in meinem Kündigungsschreiben in La Chaux-de-Fonds an?
- Geben Sie Ihre vollständige Adresse in La Chaux-de-Fonds mit der PLZ 2300 an. Massgebend ist die auf Ihrer Police eingetragene Adresse, damit die Kasse Ihren Vertrag identifiziert.
- Muss ich meine Kündigung aus La Chaux-de-Fonds per Einschreiben senden?
- Ja, der Einschreibeversand wird dringend empfohlen. Für eine versicherte Person im Kanton Neuchâtel ist der Eingang beim Versicherer massgebend: Das Einschreiben (oder A-Post Plus) liefert einen Versand- und Empfangsnachweis.