
Krankenkasse in Genève (1200) kündigen
Kündigung, Kassenwechsel und Fristen in Genève, Kanton Genève.
PLZ 1200 · Genève
In Genève (PLZ 1200), Kanton Genève, ist die Grundversicherung (KVG) bei allen Versicherern identisch: Nur die Prämie ändert sich. Um Ihre Krankenkasse ab Genève zu kündigen oder zu wechseln, muss das Schreiben spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen, mit Wirkung zum 1. Januar.
Ihre Krankenkasse ab Genève kündigen, Schritt für Schritt
- Halten Sie Ihre Versichertennummer und Ihre Grundversicherungspolice bereit.
- Verfassen (oder generieren) Sie Ihr datiertes und unterschriebenes Kündigungsschreiben unter Einhaltung der gesetzlichen Frist.
- Senden Sie es per Einschreiben aus Genève: Massgebend ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel.
Ihre Kasse in Genève kündigen
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Häufige Fragen — Kündigen in Genève
- Wann kann ich meine Grundversicherung in Genève kündigen?
- In Genève wie überall in der Schweiz wird die Grundversicherung auf den 31. Dezember gekündigt: Ihr Schreiben muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Eine Kündigung per 30. Juni ist möglich, wenn Sie die ordentliche Franchise und die freie Arztwahl behalten (Schreiben bis 31. März).
- Welche PLZ gebe ich in meinem Kündigungsschreiben in Genève an?
- Geben Sie Ihre vollständige Adresse in Genève mit der PLZ 1200 an. Massgebend ist die auf Ihrer Police eingetragene Adresse, damit die Kasse Ihren Vertrag identifiziert.
- Muss ich meine Kündigung aus Genève per Einschreiben senden?
- Ja, der Einschreibeversand wird dringend empfohlen. Für eine versicherte Person im Kanton Genève ist der Eingang beim Versicherer massgebend: Das Einschreiben (oder A-Post Plus) liefert einen Versand- und Empfangsnachweis.