Krankenkasse kündigen
Vue de Bienne, canton de Berne

Krankenkasse in Bienne (2500) kündigen

Kündigung, Kassenwechsel und Fristen in Bienne, Kanton Berne.

PLZ 2500 · Berne

© Daniel Kraft · CC BY-SA 3.0

In Bienne (PLZ 2500), Kanton Berne, ist die Grundversicherung (KVG) bei allen Versicherern identisch: Nur die Prämie ändert sich. Um Ihre Krankenkasse ab Bienne zu kündigen oder zu wechseln, muss das Schreiben spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen, mit Wirkung zum 1. Januar.

Ihre Krankenkasse ab Bienne kündigen, Schritt für Schritt

  1. Halten Sie Ihre Versichertennummer und Ihre Grundversicherungspolice bereit.
  2. Verfassen (oder generieren) Sie Ihr datiertes und unterschriebenes Kündigungsschreiben unter Einhaltung der gesetzlichen Frist.
  3. Senden Sie es per Einschreiben aus Bienne: Massgebend ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel.

Alle Kündigungsschritte im Kanton Berne ansehen.

Häufige Fragen — Kündigen in Bienne

Wann kann ich meine Grundversicherung in Bienne kündigen?
In Bienne wie überall in der Schweiz wird die Grundversicherung auf den 31. Dezember gekündigt: Ihr Schreiben muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Eine Kündigung per 30. Juni ist möglich, wenn Sie die ordentliche Franchise und die freie Arztwahl behalten (Schreiben bis 31. März).
Welche PLZ gebe ich in meinem Kündigungsschreiben in Bienne an?
Geben Sie Ihre vollständige Adresse in Bienne mit der PLZ 2500 an. Massgebend ist die auf Ihrer Police eingetragene Adresse, damit die Kasse Ihren Vertrag identifiziert.
Muss ich meine Kündigung aus Bienne per Einschreiben senden?
Ja, der Einschreibeversand wird dringend empfohlen. Für eine versicherte Person im Kanton Berne ist der Eingang beim Versicherer massgebend: Das Einschreiben (oder A-Post Plus) liefert einen Versand- und Empfangsnachweis.
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