Krankenkasse kündigen
Vue de Carouge, canton de Genève

Krankenkasse in Carouge (1227) kündigen

Kündigung, Kassenwechsel und Fristen in Carouge, Kanton Genève.

PLZ 1227 · Genève

© Giles Laurent · CC BY-SA 4.0

In Carouge (PLZ 1227), Kanton Genève, ist die Grundversicherung (KVG) bei allen Versicherern identisch: Nur die Prämie ändert sich. Um Ihre Krankenkasse ab Carouge zu kündigen oder zu wechseln, muss das Schreiben spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen, mit Wirkung zum 1. Januar.

Ihre Krankenkasse ab Carouge kündigen, Schritt für Schritt

  1. Halten Sie Ihre Versichertennummer und Ihre Grundversicherungspolice bereit.
  2. Verfassen (oder generieren) Sie Ihr datiertes und unterschriebenes Kündigungsschreiben unter Einhaltung der gesetzlichen Frist.
  3. Senden Sie es per Einschreiben aus Carouge: Massgebend ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel.

Prämien der Grundversicherung in Carouge

In Carouge, Kanton Genève, liegt die Erwachsenenprämie der Grundversicherung je nach Versicherer bei rund 558 bis 914 CHF pro Monat. Da die Deckung identisch ist, senkt ein Vergleich und eine Kündigung Ihre Prämie ohne Verlust.

Quelle: Prämiendaten des Kantons (priminfo.admin.ch). Richtwerte für Erwachsene, nur angezeigt, wenn verfügbar.

Alle Kündigungsschritte im Kanton Genève ansehen.

Häufige Fragen — Kündigen in Carouge

Wann kann ich meine Grundversicherung in Carouge kündigen?
In Carouge wie überall in der Schweiz wird die Grundversicherung auf den 31. Dezember gekündigt: Ihr Schreiben muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Eine Kündigung per 30. Juni ist möglich, wenn Sie die ordentliche Franchise und die freie Arztwahl behalten (Schreiben bis 31. März).
Welche PLZ gebe ich in meinem Kündigungsschreiben in Carouge an?
Geben Sie Ihre vollständige Adresse in Carouge mit der PLZ 1227 an. Massgebend ist die auf Ihrer Police eingetragene Adresse, damit die Kasse Ihren Vertrag identifiziert.
Muss ich meine Kündigung aus Carouge per Einschreiben senden?
Ja, der Einschreibeversand wird dringend empfohlen. Für eine versicherte Person im Kanton Genève ist der Eingang beim Versicherer massgebend: Das Einschreiben (oder A-Post Plus) liefert einen Versand- und Empfangsnachweis.
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