SWICA in Genève (1200) kündigen
Vorgehen, um Ihren SWICA-Vertrag in Genève, Kanton Genève, zu kündigen: Fristen, korrektes Schreiben, Einschreiben.
Genève · PLZ 1200 · Kanton Genève
Sie wohnen in Genève (PLZ 1200), Kanton Genève, und möchten SWICA kündigen? Da die Grundversicherung bei allen Versicherern identisch ist, können Sie SWICA verlassen und die Kasse wechseln, sofern Sie die Frist 30. November einhalten. Hier das Vorgehen, zugeschnitten auf SWICA und Ihre Situation in Genève.
So kündigen Sie SWICA ab Genève
- 1Halten Sie Ihre SWICA-Versichertennummer und Ihre Grundversicherungspolice bereit.
- 2Verfassen Sie Ihr datiertes, unterschriebenes Kündigungsschreiben an SWICA und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung.
- 3Senden Sie es per Einschreiben aus Genève vor dem 30. November: Massgebend ist der Eingang bei SWICA.
SWICA ist eine zu beschreibenden Zwecken genannte Versicherermarke. Diese Website ist unabhängig und nicht mit SWICA verbunden.
SWICA in Genève kündigen — häufige Fragen
- Wie kündige ich SWICA in Genève?
- Um SWICA in Genève zu kündigen, senden Sie ein datiertes, unterschriebenes Kündigungsschreiben, vorzugsweise per Einschreiben, unter Einhaltung der Frist 30. November für die Grundversicherung. Geben Sie Ihre SWICA-Versichertennummer an.
- Welche Adresse gebe ich für die Kündigung von SWICA an?
- Übernehmen Sie die Adresse Ihrer SWICA-Police in Genève (PLZ 1200) und richten Sie das Schreiben an die auf Ihrer Police oder Prämienabrechnung angegebene Kündigungsstelle.
- Ist die Frist in Genève anders?
- Nein. Im Kanton Genève wie in der ganzen Schweiz gilt für die Grundversicherung die Kündigungsfrist 30. November (Eingang), mit Wirkung zum 1. Januar.
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