
Krankenkasse in Fribourg (1700) kündigen
Kündigung, Kassenwechsel und Fristen in Fribourg, Kanton Fribourg.
PLZ 1700 · Fribourg
In Fribourg (PLZ 1700), Kanton Fribourg, ist die Grundversicherung (KVG) bei allen Versicherern identisch: Nur die Prämie ändert sich. Um Ihre Krankenkasse ab Fribourg zu kündigen oder zu wechseln, muss das Schreiben spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen, mit Wirkung zum 1. Januar.
Ihre Krankenkasse ab Fribourg kündigen, Schritt für Schritt
- Halten Sie Ihre Versichertennummer und Ihre Grundversicherungspolice bereit.
- Verfassen (oder generieren) Sie Ihr datiertes und unterschriebenes Kündigungsschreiben unter Einhaltung der gesetzlichen Frist.
- Senden Sie es per Einschreiben aus Fribourg: Massgebend ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel.
Prämien der Grundversicherung in Fribourg
In Fribourg, Kanton Fribourg, liegt die Erwachsenenprämie der Grundversicherung je nach Versicherer bei rund 395 bis 673 CHF pro Monat. Da die Deckung identisch ist, senkt ein Vergleich und eine Kündigung Ihre Prämie ohne Verlust.
Quelle: Prämiendaten des Kantons (priminfo.admin.ch). Richtwerte für Erwachsene, nur angezeigt, wenn verfügbar.
Ihre Kasse in Fribourg kündigen
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Häufige Fragen — Kündigen in Fribourg
- Wann kann ich meine Grundversicherung in Fribourg kündigen?
- In Fribourg wie überall in der Schweiz wird die Grundversicherung auf den 31. Dezember gekündigt: Ihr Schreiben muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Eine Kündigung per 30. Juni ist möglich, wenn Sie die ordentliche Franchise und die freie Arztwahl behalten (Schreiben bis 31. März).
- Welche PLZ gebe ich in meinem Kündigungsschreiben in Fribourg an?
- Geben Sie Ihre vollständige Adresse in Fribourg mit der PLZ 1700 an. Massgebend ist die auf Ihrer Police eingetragene Adresse, damit die Kasse Ihren Vertrag identifiziert.
- Muss ich meine Kündigung aus Fribourg per Einschreiben senden?
- Ja, der Einschreibeversand wird dringend empfohlen. Für eine versicherte Person im Kanton Fribourg ist der Eingang beim Versicherer massgebend: Das Einschreiben (oder A-Post Plus) liefert einen Versand- und Empfangsnachweis.