Krankenkasse kündigen
Vue de Lausanne, canton de Vaud

Krankenkasse in Lausanne (1003) kündigen

Kündigung, Kassenwechsel und Fristen in Lausanne, Kanton Vaud.

PLZ 1003 · Vaud

© Fabien Perissinotto · CC BY-SA 4.0

In Lausanne (PLZ 1003), Kanton Vaud, ist die Grundversicherung (KVG) bei allen Versicherern identisch: Nur die Prämie ändert sich. Um Ihre Krankenkasse ab Lausanne zu kündigen oder zu wechseln, muss das Schreiben spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen, mit Wirkung zum 1. Januar.

Ihre Krankenkasse ab Lausanne kündigen, Schritt für Schritt

  1. Halten Sie Ihre Versichertennummer und Ihre Grundversicherungspolice bereit.
  2. Verfassen (oder generieren) Sie Ihr datiertes und unterschriebenes Kündigungsschreiben unter Einhaltung der gesetzlichen Frist.
  3. Senden Sie es per Einschreiben aus Lausanne: Massgebend ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel.

Prämien der Grundversicherung in Lausanne

In Lausanne, Kanton Vaud, liegt die Erwachsenenprämie der Grundversicherung je nach Versicherer bei rund 473 bis 764 CHF pro Monat. Da die Deckung identisch ist, senkt ein Vergleich und eine Kündigung Ihre Prämie ohne Verlust.

Quelle: Prämiendaten des Kantons (priminfo.admin.ch). Richtwerte für Erwachsene, nur angezeigt, wenn verfügbar.

Alle Kündigungsschritte im Kanton Vaud ansehen.

Häufige Fragen — Kündigen in Lausanne

Wann kann ich meine Grundversicherung in Lausanne kündigen?
In Lausanne wie überall in der Schweiz wird die Grundversicherung auf den 31. Dezember gekündigt: Ihr Schreiben muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Eine Kündigung per 30. Juni ist möglich, wenn Sie die ordentliche Franchise und die freie Arztwahl behalten (Schreiben bis 31. März).
Welche PLZ gebe ich in meinem Kündigungsschreiben in Lausanne an?
Geben Sie Ihre vollständige Adresse in Lausanne mit der PLZ 1003 an. Massgebend ist die auf Ihrer Police eingetragene Adresse, damit die Kasse Ihren Vertrag identifiziert.
Muss ich meine Kündigung aus Lausanne per Einschreiben senden?
Ja, der Einschreibeversand wird dringend empfohlen. Für eine versicherte Person im Kanton Vaud ist der Eingang beim Versicherer massgebend: Das Einschreiben (oder A-Post Plus) liefert einen Versand- und Empfangsnachweis.
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