
Krankenkasse in Bulle (1630) kündigen
Kündigung, Kassenwechsel und Fristen in Bulle, Kanton Fribourg.
PLZ 1630 · Fribourg
In Bulle (PLZ 1630), Kanton Fribourg, ist die Grundversicherung (KVG) bei allen Versicherern identisch: Nur die Prämie ändert sich. Um Ihre Krankenkasse ab Bulle zu kündigen oder zu wechseln, muss das Schreiben spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen, mit Wirkung zum 1. Januar.
Ihre Krankenkasse ab Bulle kündigen, Schritt für Schritt
- Halten Sie Ihre Versichertennummer und Ihre Grundversicherungspolice bereit.
- Verfassen (oder generieren) Sie Ihr datiertes und unterschriebenes Kündigungsschreiben unter Einhaltung der gesetzlichen Frist.
- Senden Sie es per Einschreiben aus Bulle: Massgebend ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel.
Prämien der Grundversicherung in Bulle
In Bulle, Kanton Fribourg, liegt die Erwachsenenprämie der Grundversicherung je nach Versicherer bei rund 395 bis 673 CHF pro Monat. Da die Deckung identisch ist, senkt ein Vergleich und eine Kündigung Ihre Prämie ohne Verlust.
Quelle: Prämiendaten des Kantons (priminfo.admin.ch). Richtwerte für Erwachsene, nur angezeigt, wenn verfügbar.
Ihre Kasse in Bulle kündigen
Alle Kündigungsschritte im Kanton Fribourg ansehen.
Häufige Fragen — Kündigen in Bulle
- Wann kann ich meine Grundversicherung in Bulle kündigen?
- In Bulle wie überall in der Schweiz wird die Grundversicherung auf den 31. Dezember gekündigt: Ihr Schreiben muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Eine Kündigung per 30. Juni ist möglich, wenn Sie die ordentliche Franchise und die freie Arztwahl behalten (Schreiben bis 31. März).
- Welche PLZ gebe ich in meinem Kündigungsschreiben in Bulle an?
- Geben Sie Ihre vollständige Adresse in Bulle mit der PLZ 1630 an. Massgebend ist die auf Ihrer Police eingetragene Adresse, damit die Kasse Ihren Vertrag identifiziert.
- Muss ich meine Kündigung aus Bulle per Einschreiben senden?
- Ja, der Einschreibeversand wird dringend empfohlen. Für eine versicherte Person im Kanton Fribourg ist der Eingang beim Versicherer massgebend: Das Einschreiben (oder A-Post Plus) liefert einen Versand- und Empfangsnachweis.