Die Kündigung wirkt zum Todesfall
Die Versicherung endet mit dem Tod der versicherten Person. Die Kündigung unterliegt nicht der ordentlichen Frist 30. November: Sie ist an das Ereignis gebunden und wirkt zum Todesdatum, gegen Vorlage der Urkunde.
Es obliegt den Angehörigen oder der mit dem Nachlass betrauten Person, den Versicherer zu informieren und den amtlichen Nachweis beizulegen.
Die einzureichenden Nachweise
Richten Sie an die Kündigungsadresse des Versicherers ein Schreiben mit Identität und Versichertennummer der verstorbenen Person, zusammen mit der Todesurkunde. Geben Sie die Adresse für spätere Korrespondenz (Abrechnung, Rückerstattung) an.
Vorausbezahlte Prämien
Über das Todesdatum hinaus bezahlte Prämien werden vom Versicherer abgerechnet. Bewahren Sie die Zahlungsbelege zur Erleichterung der Rückerstattung an den Nachlass auf.
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Online kündigen →Das Vorgehen
Todesurkunde und Police bereitlegen, Kündigungsschreiben verfassen, an die Kündigungsadresse der Kasse senden und eine Kopie aufbewahren. Unser Kassenverzeichnis nennt die zu verwendende Adresse.
Häufige Fragen
Muss ich nach einem Todesfall bis zum 30. November warten?
Nein. Die Kündigung wirkt zum Todesdatum, gegen Vorlage der Urkunde, jederzeit im Jahr.
Werden vorausbezahlte Prämien zurückerstattet?
Über das Todesdatum hinaus bezahlte Prämien werden vom Versicherer abgerechnet und dem Nachlass zurückerstattet.