Das ausserordentliche Kündigungsrecht
Teilt ein Versicherer eine Erhöhung der Grundversicherungsprämie mit, hat die versicherte Person ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Sie können innert eines Monats ab Erhalt der Mitteilung kündigen, auf das Datum des Inkrafttretens der neuen Prämie.
Dieses Recht ist wertvoll: Es gilt selbst dann, wenn der «ordentliche» 30. November verstrichen ist, sobald Ihnen die Erhöhung mitgeteilt wurde. Ein gesetzliches Sicherheitsnetz.
Das Recht korrekt ausüben
Datieren Sie Ihre Kündigung und nennen Sie ausdrücklich, dass Sie «infolge der am … mitgeteilten Prämienerhöhung» kündigen. Legen Sie nach Möglichkeit eine Kopie der Mitteilung bei. Senden Sie eingeschrieben als Datumsnachweis.
Fallen vermeiden
Lassen Sie die Monatsfrist nicht verstreichen: Danach erlischt das ausserordentliche Recht. Und wie immer: Stellen Sie sicher, dass eine neue Kasse auf den 1. Januar bestätigt ist, bevor Sie die alte beenden.
Bereit zu kündigen?
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Online kündigen →Prämienerhöhung und Franchisewechsel
Wollen Sie die Rechnung senken, kombinieren Sie zwei Hebel: Kassenwechsel zu tieferer Prämie bei gleicher Deckung und Anpassung der Franchise. Eine höhere Franchise senkt die Monatsprämie – sofern Sie wenig Gesundheitskosten haben.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich nach einer Erhöhung Zeit?
Einen Monat ab Erhalt der Mitteilung der neuen Prämie. Danach ist das ausserordentliche Recht verloren.
Gilt dieses Recht für die Zusatzversicherung?
Zusatzversicherungen (VVG) sehen bei Prämienanpassung oft ebenfalls ein Kündigungsrecht vor; prüfen Sie Ihre AVB, die Fristen können abweichen.