Krankenkasse mit sofortiger Wirkung kündigen
Eine Kündigung «von heute auf morgen» der Grundversicherung gibt es grundsätzlich nicht. Doch bestimmte Ereignisse beenden den Vertrag auf ihr Datum.
Online kündigen →Warum sofortige Wirkung grundsätzlich unmöglich ist
Die Grundversicherung ist obligatorisch und durchgehend: Sie kann nicht auf blossen Wunsch von heute auf morgen enden. Die ordentliche Kündigung wirkt auf den 31. Dezember (Schreiben bis 30. November eingegangen) oder auf den 30. Juni bei ordentlicher Franchise mit freier Arztwahl. Einen Knopf «jetzt kündigen» gibt es nicht.
Die ausserordentlichen Fälle, die den Vertrag beenden
Bestimmte Ereignisse beenden den Vertrag auf ihr Datum, gegen Nachweis: eine Auswanderung (Ende der Versicherungspflicht), ein Todesfall oder eine Prämienerhöhung, die ein ausserordentliches Kündigungsrecht von einem Monat nach der Mitteilung eröffnet. Das sind keine «sofortigen» Kündigungen im engen Sinn, sondern an ein konkretes Ereignis gebundene Vertragsenden.
Wichtig: Sie können auch nicht kündigen, wenn Prämien oder Kostenbeteiligungen unbezahlt sind. Bringen Sie Ihre Situation zuerst in Ordnung.
Häufige Fragen
Kann man die Grundversicherung sofort kündigen?
Grundsätzlich nein. Sie ist obligatorisch und durchgehend. Nur ausserordentliche Fälle (Auswanderung, Todesfall, Prämienerhöhung) beenden den Vertrag auf ihr Datum.
Kann ich bei einer Prämienerhöhung sofort gehen?
Sie eröffnet ein ausserordentliches Kündigungsrecht von einem Monat nach der Mitteilung, die Wirkung bleibt bei der Grundversicherung jedoch auf den nächsten 1. Januar.
Endet der Vertrag, wenn ich nicht mehr zahle?
Nein. Der Zahlungsausfall beendet den Vertrag nicht und blockiert sogar jede Kündigung: Sie bleiben die geschuldeten Prämien und Beteiligungen schuldig.