Krankenkasse kündigen

Nach einer Prämienerhöhung kündigen

Kündigt Ihr Versicherer eine Erhöhung an, sind Sie nicht gefangen: Das Gesetz öffnet ein Kündigungsfenster, auch nach dem 30. November.

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Das ausserordentliche Kündigungsrecht

Teilt Ihnen die Kasse eine höhere Prämie für das Folgejahr mit, haben Sie einen Monat ab Erhalt dieser Mitteilung Zeit, die Grundversicherung zu kündigen, auch wenn der 30. November vorbei ist.

Schnell und richtig handeln

Vergleichen Sie sofort die Prämien Ihres Kantons, wählen Sie eine neue Kasse auf den 1. Januar und senden Sie die Kündigung innert eines Monats per Einschreiben. Die neue Kasse darf die Grundversicherung nicht ablehnen.

Bewahren Sie die Erhöhungsmitteilung auf: Sie belegt, dass Sie innerhalb der durch die Erhöhung eröffneten Sonderfrist handeln.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich nach der Erhöhungsmitteilung Zeit?

Einen Monat nach Mitteilung der neuen Prämie zur Kündigung der Grundversicherung, mit Wirkung auf den folgenden 1. Januar.

Betrifft die Erhöhung auch die Zusatzversicherung?

Die Zusatzversicherung (VVG) folgt eigenen Vertragsregeln. Prüfen Sie, ob eine Erhöhung dort ebenfalls ein Kündigungsrecht eröffnet.