Kündigung per A-Post Plus oder Einschreiben
A-Post Plus verfolgt den Versand, lässt den Empfänger aber nicht unterschreiben. Bei einer Kündigung zählt der Eingangsnachweis: hier der entscheidende Unterschied.
Online kündigen →Was jeder Versandweg wirklich beweist
Für die Grundversicherung muss Ihr Schreiben spätestens am 30. November bei der Kasse eingehen: Massgebend ist der Eingang, nie der Versandstempel. A-Post Plus erlaubt die Sendungsverfolgung und zeigt das Zustelldatum im Briefkasten, jedoch ohne Unterschrift des Empfängers.
Das Einschreiben hingegen lässt den Empfang unterschreiben: Im Streitfall ist es der stärkste Nachweis, dass die Kasse Ihre Kündigung rechtzeitig erhalten hat.
Welcher Weg für die Kündigung
Senden Sie in letzter Minute oder befürchten Sie einen Streit, wählen Sie das Einschreiben: Die Unterschrift beim Empfang beseitigt jede Unklarheit. A-Post Plus ist ein vertretbarer Kompromiss, wenn Sie mehrere Tage vor der Frist aufgeben und die Verfolgung aufbewahren.
In jedem Fall: einige Tage früh senden, eine unterschriebene Kopie und den Versandbeleg behalten. Die Frist entscheidet sich beim Eingang, nicht bei der Aufgabe.
Häufige Fragen
Reicht A-Post Plus für die Kündigung?
Es erlaubt die Sendungsverfolgung, lässt die Kasse aber nicht unterschreiben. Für einen unbestreitbaren Eingangsnachweis am 30. November bleibt das Einschreiben sicherer.
Ist der A-Post-Plus-Versandstempel massgebend?
Nein. Für die Grundversicherung zählt das Eingangsdatum beim Versicherer, nicht das Versanddatum. Senden Sie früh und bewahren Sie die Verfolgung auf.
Einschreiben oder A-Post Plus bei frühem Versand?
Wenn Sie deutlich vor dem 30. November aufgeben, kann A-Post Plus mit Verfolgung genügen. In letzter Minute oder im Zweifel wählen Sie das Einschreiben.