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Grundversicherung (KVG) kündigen

Die Grundversicherung ist bei allen Versicherern identisch: Sie können sie jährlich für eine tiefere Prämie kündigen, ohne Leistungen zu verlieren.

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Die einzuhaltende Frist

Die Kündigung der Grundversicherung wird auf den 31. Dezember wirksam, sofern Ihr Schreiben spätestens am 30. November beim Versicherer eingeht. Es zählt der Eingang: Senden Sie früh und bevorzugen Sie das Einschreiben.

Keine Vorbehalte, keine Ablehnung

In der Grundversicherung darf der neue Versicherer Sie weder ablehnen noch Vorbehalte anbringen, auch bei Krankheit. Der Wechsel ist ein gesetzliches Recht. Achten Sie nur darauf, dass Ihre Prämien bezahlt sind und eine neue Kasse Sie auf den 1. Januar aufnimmt.

Häufige Fragen

Wann kann ich die Grundversicherung kündigen?

Auf den 31. Dezember, mit einem bis spätestens 30. November eingegangenen Schreiben. Prämienerhöhung oder Auswanderung eröffnen ausserordentliche Fristen.

Verliere ich beim Wechsel Leistungen?

Nein. Die Grundleistungen sind gesetzlich festgelegt und überall gleich. Nur die Prämie ändert sich.