Kündigungsformular der Krankenkasse
Viele Versicherte suchen «das Formular». Tatsächlich ist kein einziges amtliches Formular vorgeschrieben: Massgebend ist eine unterschriebene, vollständige und rechtzeitig eingegangene Kündigungserklärung.
Online kündigen →Formular, freies Schreiben oder Kundenportal: was wählen
Für die Grundversicherung KVG schreibt das Gesetz kein Musterformular vor: Ein einfaches unterschriebenes Schreiben ist massgebend. Manche Kassen stellen ein Kündigungsformular bereit (PDF oder Kundenportal) — praktisch, aber freiwillig. Ein freies Schreiben ist ebenso gültig, sofern es die richtigen Angaben enthält.
Das Kundenportal kann eine Online-Kündigung ermöglichen, sofern sie unterschrieben (elektronische Signatur oder nachvollziehbare Bestätigung) ist und Ihnen eine Empfangsbestätigung ausgestellt wird. Eine einfache E-Mail beweist weder Unterschrift noch Eingangsdatum: zu vermeiden.
Was das Dokument enthalten muss
Ob Formular oder Schreiben, geben Sie an: Name, Vorname und Adresse, Versichertennummer, betroffener Bereich (Grundversicherung KVG oder Zusatzversicherung VVG), gewünschtes Wirkungsdatum und Ihre Unterschrift. Halten Sie klar fest, dass Sie kündigen — ein Wechselformular ist nicht immer eine Kündigung.
Richten Sie das Dokument an die Kündigungsadresse Ihrer Kasse, die sich manchmal von der üblichen Kontaktadresse unterscheidet. Prüfen Sie sie vor dem Versand.
Was massgebend ist: das Eingangsdatum
Für die Grundversicherung muss Ihre Erklärung spätestens am 30. November eingehen, für ein Ende am 31. Dezember. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Das Einschreiben bleibt der sicherste Weg, da es dieses Datum belegt. Bewahren Sie die Quittung oder die elektronische Bestätigung sowie eine Kopie des unterschriebenen Dokuments auf.
Für eine VVG-Zusatzversicherung beträgt die Frist meist 3 Monate (oft auf den 30. September), teils mit Mindestlaufzeit: Prüfen Sie Ihre AVB. Und: Bei unbezahlten Prämien ist keine Kündigung möglich.
Häufige Fragen
Gibt es ein amtliches Kündigungsformular für die Krankenkasse?
Nein. Für die Grundversicherung ist kein einheitliches Formular vorgeschrieben. Ein unterschriebenes, vollständiges Schreiben genügt; das Kassenformular ist freiwillig.
Ist die Kündigung über das Kundenportal gültig?
Ja, wenn sie unterschrieben (oder nachvollziehbar bestätigt) ist und Ihnen eine Empfangsbestätigung ausgestellt wird. Bewahren Sie diese als Nachweis auf.
Was ist massgebend: Versand- oder Eingangsdatum?
Das Eingangsdatum. Für die Grundversicherung muss die Kasse Ihre Kündigung spätestens am 30. November erhalten haben. Das Einschreiben belegt dieses Datum.