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Krankenkasse vor der Geburt anpassen oder kündigen

Sie erwarten ein Kind und möchten Ihren Krankenversicherungsschutz rechtzeitig anpassen? So stimmen Sie Grundfranchise und Zusatzversicherung vor der Geburt ab und nutzen die Mutterschaftsleistungen ohne Kostenbeteiligung.

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 27. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit

Krankenkasse vor der Geburt anpassen oder kündigen
Situationen — Krankenkasse vor der Geburt anpassen oder kündigen© Mennonite Church USA Archives · No restrictions

Warum den Versicherungsschutz während der Schwangerschaft überdenken

Ein Kind verändert die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen grundlegend. Vorsorgeuntersuchungen, Ultraschall, Geburtsvorbereitung und Entbindung erzeugen Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG). Vorausplanen bedeutet zu prüfen, ob die gewählte Franchise noch zu diesen absehbaren Kosten passt, statt eine Wahl beizubehalten, die vor Jahren in einer anderen Lebenssituation getroffen wurde.

Die Schwangerschaft ist eines der wenigen Ereignisse, bei denen der Behandlungsbedarf weitgehend im Voraus absehbar ist. Diese Planbarkeit erlaubt eine ruhige Abwägung zwischen tiefer und hoher Franchise sowie die Prüfung einer VVG-Zusatzversicherung. Ziel ist nicht, Verträge zu häufen, sondern jede Deckung auf eine konkrete Realität abzustimmen: neun Monate Begleitung und anschliessend die Geburt.

Mutterschaft: Übernahme ohne Selbstbehalt

Das KVG sieht vor, dass die spezifischen Mutterschaftsleistungen ohne Kostenbeteiligung übernommen werden. Konkret trägt die Versicherte ab Beginn der Schwangerschaft für die gesetzlich definierten Mutterschaftsleistungen weder Franchise noch Selbstbehalt: Schwangerschaftskontrollen, Entbindung, Stillberatung und eine bestimmte Anzahl Konsultationen fallen unter diese besondere Regelung.

Diese Befreiung verändert die Optimierungslogik. Für rein mutterschaftsbezogene Leistungen bringt eine hohe Franchise keine Ersparnis bei der Beteiligung, da gar keine Beteiligung anfällt. Man muss daher getrennt denken: einerseits die befreiten Mutterschaftsleistungen, andererseits die «ordentlichen» Leistungen (Krankheit, Unfall ausserhalb der Arbeitgeberdeckung), die weiterhin der üblichen Franchise und dem Selbstbehalt unterliegen.

Was die Befreiung umfasst

Die Befreiung betrifft die in der Verordnung definierten Mutterschaftsleistungen: Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft, Entbindung zu Hause, im Spital oder im Geburtshaus, Leistungen der Hebamme sowie Stillberatung. Für diese Positionen trägt die Patientin keinen Selbstbehalt. Klären Sie mit Ihrer Kasse den genauen Umfang der betroffenen Leistungen ab, da angrenzende Behandlungen anderen Regeln folgen können.

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Grundfranchise: anpassen oder nicht?

Die jährliche Franchise für Erwachsene liegt im gesetzlichen Rahmen von 300 bis 2500 Franken. Eine tiefe Franchise bedeutet eine höhere Prämie, aber eine geringere Beteiligung ab den ersten Behandlungen; eine hohe Franchise das Gegenteil. Da ein Teil der Schwangerschaftsleistungen von der Beteiligung befreit ist, sollte sich die Abwägung auf die nicht mutterschaftsbezogenen Leistungen richten, die Sie erwarten: Begleitung einer Erkrankung, Medikamente, zahnärztliche Behandlungen ausserhalb des KVG.

Der Franchisenwechsel erfolgt grundsätzlich für das folgende Kalenderjahr, mit fristgerechtem Antrag an die Kasse. Wird eine Schwangerschaft im Laufe des Jahres bestätigt, betrifft die sinnvolle Anpassung oft das Jahr der Geburt. Vergleichen Sie den Prämienaufschlag einer tiefen Franchise mit der Beteiligung, die Sie bei ordentlichen Leistungen einsparen würden, stets anhand Ihrer realen Situation und nie anhand erfundener Beträge.

VVG-Zusatzversicherung: Komfort und Aufnahmefristen

Zusatzversicherungen (VVG) können Komfortleistungen rund um die Geburt abdecken: halbprivate oder private Abteilung, freie Wahl von Klinik oder Arzt, gewisse von der Grundversicherung nicht vergütete Leistungen. Anders als die Grundversicherung besteht bei der VVG keine Aufnahmepflicht: Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen und Vorbehalte anbringen. Eine bereits gemeldete Schwangerschaft schränkt die Möglichkeit, eine neue Mutterschaftszusatzdeckung abzuschliessen, häufig ein.

Daher ist Vorausplanung wichtig: Mutterschaftsleistungen einer VVG schliesst man idealerweise vor Beginn der Schwangerschaft ab, oft mehrere Monate im Voraus, wegen der vertraglich vorgesehenen Wartefristen. Wenn Sie bereits eine Zusatzversicherung haben, lesen Sie die Bedingungen erneut: Spitaldeckung, Hebammenleistungen über die gesetzliche Basis hinaus, Vorbereitungskurse. Es gilt, sowohl Unterdeckung als auch Überversicherung gegenüber Ihren realen Erwartungen zu vermeiden.

Fristen und Kündigungsrecht beachten

Für die Grundversicherung gilt die zentrale Frist des 30. November: Eine gültig auf dieses Datum erklärte Kündigung wird auf den folgenden 1. Januar wirksam, die übliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Bei einer von der Kasse mitgeteilten Prämienerhöhung erlaubt ein ausserordentliches Kündigungsrecht den Wechsel auch ausserhalb des ordentlichen Kalenders, unter Einhaltung der angegebenen Frist. Ein alternatives Modell (Hausarzt, Telemedizin, Ärztenetz) kann die Prämie senken, ohne den Leistungskatalog zu verändern.

Planen Sie diese Schritte rund um Ihren errechneten Geburtstermin. Ziel: keinen Versicherungsschutz in einer sensiblen Phase verlieren und die Befreiung vom Selbstbehalt bei Mutterschaft voll nutzen. Die VVG-Zusatzversicherung folgt eigenen vertraglichen Fristen, die oft vom 30. November abweichen; lesen Sie Ihre allgemeinen Bedingungen und versenden Sie jede Kündigung schriftlich mit Sendenachweis, um jeden Wechsel abzusichern.

Häufige Fragen

Ist die Mutterschaft wirklich ohne Franchise und Selbstbehalt gedeckt?

Ja. Das KVG sieht vor, dass die gesetzlich definierten spezifischen Mutterschaftsleistungen ohne Kostenbeteiligung übernommen werden: weder Franchise noch Selbstbehalt für diese Behandlungen. Dazu zählen insbesondere Schwangerschaftskontrollen, die Entbindung und Leistungen der Hebamme. Klären Sie den genauen Umfang der betroffenen Leistungen mit Ihrer Kasse ab.

Muss ich meine Franchise senken, weil ich schwanger bin?

Nicht automatisch. Da Mutterschaftsleistungen von der Beteiligung befreit sind, bringt eine tiefe Franchise dort keinen Vorteil. Die Abwägung betrifft die nicht mutterschaftsbezogenen Leistungen, die Sie erwarten. Vergleichen Sie den Prämienaufschlag einer tiefen Franchise mit der eingesparten Beteiligung bei Ihren ordentlichen Leistungen, gemäss Ihrer realen Situation.

Kann ich als Schwangere noch eine Mutterschaftszusatzversicherung abschliessen?

Das ist oft schwierig. Bei der VVG besteht keine Aufnahmepflicht: Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder ablehnen. Eine bereits gemeldete Schwangerschaft senkt die Chancen auf eine Mutterschaftsdeckung stark. Idealerweise schliesst man diese Leistungen vor Beginn der Schwangerschaft ab, unter Berücksichtigung der vertraglichen Wartefristen.