Krankenkasse nach einem Todesfall kündigen
Der Todesfall beendet den Vertrag der Grundversicherung. Hier die Schritte, um die Kasse zu informieren und das Dossier in Ruhe abzuschliessen.
Online kündigen →Vertragsende auf das Todesdatum
Die Versicherungspflicht endet mit dem Tod der versicherten Person: Der Vertrag der Grundversicherung endet auf dieses Datum, ohne das Jahresende oder die Frist 30. November abzuwarten.
Die Schritte der Angehörigen
Informieren Sie die Kasse schriftlich und legen Sie eine Kopie der Todesurkunde bei. Die Kasse erstellt eine Schlussabrechnung: Über das Todesdatum hinaus im Voraus bezahlte Prämien werden zurückerstattet, allfällige Rückstände mit dem Nachlass geregelt.
Hatte die verstorbene Person eine Zusatzversicherung (VVG), melden Sie diese separat: Sie folgt eigenen Regeln zur Vertragsbeendigung.
Häufige Fragen
Muss man nach einem Todesfall bis zum 30. November warten?
Nein. Der Vertrag der Grundversicherung endet auf das Todesdatum, gegen Vorlage der Todesurkunde.
Werden im Voraus bezahlte Prämien zurückerstattet?
Ja. Die Kasse erstattet den Prämienanteil für die Zeit nach dem Tod über eine Schlussabrechnung.