Krankenkasse kündigen

Krankenkasse per E-Mail kündigen

Reicht eine E-Mail zur Kündigung? Inhaltlich ja, aber sie belegt weder Eingangsdatum noch Unterschrift — zwei entscheidende Punkte.

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Was eine E-Mail wert ist

Keine Vorschrift verbietet die schriftliche Kündigung in elektronischer Form an sich, doch eine gewöhnliche E-Mail belegt weder den Eingang bis zum 30. November noch die von vielen Kassen verlangte Unterschrift. Im Streitfall können Sie den fristgerechten Versand womöglich nicht beweisen.

Die sichereren Wege

Bevorzugen Sie das Einschreiben, das das Eingangsdatum belegt, oder das Kundenportal Ihrer Kasse, sofern es eine unterschriebene Kündigung mit Empfangsbestätigung erlaubt. Bewahren Sie stets eine Kopie und die Bestätigung auf.

Häufige Fragen

Wird die Kündigung per E-Mail akzeptiert?

Das hängt von der Kasse ab. Viele verlangen ein unterschriebenes Schreiben. Selbst akzeptiert belegt die einfache E-Mail das Eingangsdatum nicht; das Einschreiben bleibt sicherer.

Wie kündige ich digital risikofrei?

Über das Kundenportal des Versicherers, wenn es eine unterschriebene Kündigung mit Bestätigung anbietet, und unter Aufbewahrung der Empfangsbestätigung.