Krankenkasse per E-Mail kündigen
Reicht eine E-Mail zur Kündigung? Inhaltlich ja, aber sie belegt weder Eingangsdatum noch Unterschrift — zwei entscheidende Punkte.
Online kündigen →Was eine E-Mail wert ist
Keine Vorschrift verbietet die schriftliche Kündigung in elektronischer Form an sich, doch eine gewöhnliche E-Mail belegt weder den Eingang bis zum 30. November noch die von vielen Kassen verlangte Unterschrift. Im Streitfall können Sie den fristgerechten Versand womöglich nicht beweisen.
Die sichereren Wege
Bevorzugen Sie das Einschreiben, das das Eingangsdatum belegt, oder das Kundenportal Ihrer Kasse, sofern es eine unterschriebene Kündigung mit Empfangsbestätigung erlaubt. Bewahren Sie stets eine Kopie und die Bestätigung auf.
Häufige Fragen
Wird die Kündigung per E-Mail akzeptiert?
Das hängt von der Kasse ab. Viele verlangen ein unterschriebenes Schreiben. Selbst akzeptiert belegt die einfache E-Mail das Eingangsdatum nicht; das Einschreiben bleibt sicherer.
Wie kündige ich digital risikofrei?
Über das Kundenportal des Versicherers, wenn es eine unterschriebene Kündigung mit Bestätigung anbietet, und unter Aufbewahrung der Empfangsbestätigung.