SWICA in Yverdon-les-Bains (1400) kündigen
Vorgehen, um Ihren SWICA-Vertrag in Yverdon-les-Bains, Kanton Vaud, zu kündigen: Fristen, korrektes Schreiben, Einschreiben.
Yverdon-les-Bains · PLZ 1400 · Kanton Vaud
Sie wohnen in Yverdon-les-Bains (PLZ 1400), Kanton Vaud, und möchten SWICA kündigen? Da die Grundversicherung bei allen Versicherern identisch ist, können Sie SWICA verlassen und die Kasse wechseln, sofern Sie die Frist 30. November einhalten. Hier das Vorgehen, zugeschnitten auf SWICA und Ihre Situation in Yverdon-les-Bains.
So kündigen Sie SWICA ab Yverdon-les-Bains
- 1Halten Sie Ihre SWICA-Versichertennummer und Ihre Grundversicherungspolice bereit.
- 2Verfassen Sie Ihr datiertes, unterschriebenes Kündigungsschreiben an SWICA und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung.
- 3Senden Sie es per Einschreiben aus Yverdon-les-Bains vor dem 30. November: Massgebend ist der Eingang bei SWICA.
SWICA ist eine zu beschreibenden Zwecken genannte Versicherermarke. Diese Website ist unabhängig und nicht mit SWICA verbunden.
Prämien in Yverdon-les-Bains
In Yverdon-les-Bains, Kanton Vaud, liegt die Erwachsenenprämie der Grundversicherung bei rund 473 bis 764 CHF pro Monat. Wenn Sie SWICA für einen günstigeren Versicherer verlassen, behalten Sie exakt dieselbe KVG-Deckung.
Quelle: Prämiendaten des Kantons (priminfo.admin.ch). Richtwerte für Erwachsene, nur angezeigt, wenn verfügbar.
SWICA in Yverdon-les-Bains kündigen — häufige Fragen
- Wie kündige ich SWICA in Yverdon-les-Bains?
- Um SWICA in Yverdon-les-Bains zu kündigen, senden Sie ein datiertes, unterschriebenes Kündigungsschreiben, vorzugsweise per Einschreiben, unter Einhaltung der Frist 30. November für die Grundversicherung. Geben Sie Ihre SWICA-Versichertennummer an.
- Welche Adresse gebe ich für die Kündigung von SWICA an?
- Übernehmen Sie die Adresse Ihrer SWICA-Police in Yverdon-les-Bains (PLZ 1400) und richten Sie das Schreiben an die auf Ihrer Police oder Prämienabrechnung angegebene Kündigungsstelle.
- Ist die Frist in Yverdon-les-Bains anders?
- Nein. Im Kanton Vaud wie in der ganzen Schweiz gilt für die Grundversicherung die Kündigungsfrist 30. November (Eingang), mit Wirkung zum 1. Januar.
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