
Standardmodell, Hausarzt, Telmed: worum geht es
Die KVG-Grundversicherung bietet für ein und denselben gesetzlichen Versicherungsschutz mehrere Versicherungsmodelle an. Im Standardmodell konsultieren Sie frei jede Ärztin und jeden Spezialisten. Die alternativen Modelle schränken diese freie Wahl gegen eine reduzierte Prämie ein: Das Hausarztmodell verlangt, dass Sie zuerst eine Referenzärztin oder einen Referenzarzt aufsuchen, während das Telmed-Modell vor jeder Konsultation einen telefonischen Erstkontakt mit einem medizinischen Beratungszentrum vorschreibt. Der gesetzliche Leistungskatalog bleibt identisch.
Diese alternativen Modelle ändern weder die vergüteten Leistungen noch Ihre Franchise oder den Selbstbehalt: Nur der Behandlungspfad verändert sich. Die Prämienreduktion ergibt sich daraus, dass Sie einen koordinierten Versorgungsrahmen akzeptieren. Für eine gesunde versicherte Person, die selten zum Arzt geht oder bereits eine feste Hausärztin hat, kann der Wechsel zu einem alternativen Modell eine erhebliche prozentuale Ersparnis bedeuten – ohne jeden Verlust beim Versicherungsschutz für die übernommenen Leistungen.
Das Modell beim selben Versicherer wechseln
Wenn Sie mit Ihrer aktuellen Kasse zufrieden sind und nur die Prämie senken wollen, ist der einfachste Weg, bei ihr einen Modellwechsel zu beantragen. Sie bleiben im selben Unternehmen, Ihre Versichertennummer ändert sich nicht, und Sie behalten Ihre allfälligen VVG-Zusatzversicherungen ohne Neubeurteilung. Die Kasse bietet das Hausarzt- oder Telmed-Modell in der Regel in ihrem Katalog an, sofern es in Ihrem Wohnkanton verfügbar ist.
Der Modellwechsel innerhalb derselben Kasse ist keine Kündigung: Er unterliegt daher weder der einmonatigen Frist noch dem Stichtag 30. November. Die meisten Versicherer akzeptieren einen Wechsel auf den 1. Januar, viele erlauben jedoch auch einen unterjährigen Wechsel nach ihren internen Bedingungen. Es handelt sich um einen internen Verwaltungsantrag: Erkundigen Sie sich direkt nach dem Formular und dem von Ihrer Kasse angewendeten Wirkungsdatum.
Bereit zu kündigen?
Erstellen Sie Ihr korrektes Schreiben und lassen Sie sich kostenlos zurückrufen.
Online kündigen →Kündigen, um Kasse und Modell zu wechseln
Wenn Sie den Versicherer gleichzeitig mit dem Modell wechseln, verlassen Sie den Bereich des einfachen internen Antrags und treten in eine echte Kündigung ein. Dieser Schritt folgt den gesetzlichen KVG-Regeln: Das Kündigungsschreiben muss spätestens am 30. November bei Ihrer aktuellen Kasse eintreffen, mit einer Frist von einem Monat, für ein Vertragsende am 31. Dezember und einen Beginn der neuen Deckung am 1. Januar.
Die Reihenfolge der Schritte zählt
Bevor Sie kündigen, stellen Sie sicher, dass Sie die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers im gewünschten Modell haben. Die Aufnahme in die Grundversicherung ist für alle obligatorisch, doch die Verfügbarkeit eines Hausarzt- oder Telmed-Modells hängt von Kanton und Netzwerk des Versicherers ab. Bestätigen Sie zuerst die Aufnahme und senden Sie dann die Kündigung: So vermeiden Sie, ohne Vertrag dazustehen oder ins Standardmodell zurückzufallen.
Zwei Fristen, die man nicht verwechseln darf
Die häufigste Verwechslung besteht darin, die Frist vom 30. November auf einen einfachen internen Modellwechsel anzuwenden – oder umgekehrt zu glauben, man könne die Kasse unterjährig wechseln wie das Modell. Merken Sie sich die Logik: Das Modell beim selben Versicherer zu wechseln folgt dessen internen, oft flexiblen Bedingungen; zu kündigen, um zu einem anderen Versicherer zu gehen, folgt der strikten gesetzlichen Frist vom 30. November mit einmonatiger Voranzeige.
Es gibt zudem ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung: Wenn Ihr Versicherer eine Erhöhung mitteilt, können Sie die Grundversicherung auf das Ende des Monats vor Inkrafttreten des neuen Tarifs kündigen, unter Einhaltung der Frist. Dieses Recht öffnet ein zusätzliches Zeitfenster für einen Wechsel, gilt aber nicht für einen internen Modellwechsel, der ein eigenständiger Schritt bei Ihrer Kasse bleibt.
Vor dem Umstieg gut wählen
Bevor Sie zum Hausarzt- oder Telmed-Modell wechseln, prüfen Sie, ob Ihre gewohnte Ärztin im Netzwerk des Modells geführt wird oder ob Sie die Erstanruf-Regel von Telmed akzeptieren. Denken Sie an Ihre Situation: regelmässige Betreuung einer chronischen Krankheit, häufige Facharztbesuche, Kinder im Haushalt oder umgekehrt ein geringer Bedarf an Leistungen. Das passende Modell ist jenes, dessen Pfadvorgaben zu Ihren tatsächlichen Gewohnheiten passen.
Vergleichen Sie anschliessend die prozentuale Ersparnis jedes Modells und jeder Kasse unter Berücksichtigung Ihrer Franchise und Ihres Kantons. Ein unabhängiger Vergleichsdienst hilft Ihnen, den Unterschied zwischen einem Modellwechsel beim aktuellen Versicherer und einer Kündigung zugunsten einer günstigeren Kasse zu erkennen. Bewahren Sie in beiden Fällen einen schriftlichen Nachweis Ihres Antrags und des bestätigten Wirkungsdatums auf, um Missverständnisse zum 1. Januar zu vermeiden.
Häufige Fragen
Gilt der 30. November auch für einen Modellwechsel bei meiner Kasse?
Nein. Die Frist vom 30. November mit einmonatiger Voranzeige gilt für die Kündigung der Grundversicherung zwecks Versichererwechsels. Ein einfacher Modellwechsel bei Ihrer aktuellen Kasse folgt deren internen Bedingungen: Viele Versicherer akzeptieren ihn auf den 1. Januar, einige sogar unterjährig. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Kasse nach Formular und Wirkungsdatum.
Verliere ich meine VVG-Zusatzversicherung beim Wechsel zum Hausarztmodell?
Wenn Sie nur das Modell beim selben Versicherer wechseln, sind Ihre VVG-Zusätze nicht betroffen: Sie folgen ihren eigenen Bedingungen. Der Modellwechsel betrifft ausschliesslich die KVG-Grundversicherung. Kündigen Sie hingegen für einen Kassenwechsel, behandeln Sie die VVG-Zusätze separat, denn sie haben eigene Fristen und unterliegen nicht der Aufnahmepflicht.
Erlaubt mir eine Prämienerhöhung den Wechsel zum Telmed-Modell?
Die Prämienerhöhung eröffnet ein ausserordentliches Kündigungsrecht der Grundversicherung, um zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Wollen Sie bei Ihrer Kasse bleiben und einfach Telmed oder das Hausarztmodell wählen, brauchen Sie dieses Recht nicht: Das ist ein interner Modellwechsel, der nach den Bedingungen Ihres Versicherers beantragt wird, unabhängig von der angekündigten Erhöhung.