
Der Wechsel der Grundversicherung ist gratis
Kündigung und Kassenwechsel für die Grundversicherung (KVG) verursachen keine Kosten: keine Strafe, keine «Bearbeitungsgebühr», keine Kündigungskosten. Das Gesetz garantiert dieses jährliche Recht und verbietet dem Versicherer, Ihnen den Austritt zu verrechnen. Der einzige «Aufwand» ist das Einschreiben, empfohlen zum Nachweis des Eingangsdatums — wenige Franken.
Sie verlieren auch keine Leistungen: Die Grunddeckung ist überall identisch. Wechseln heisst also: weniger zahlen für das Gleiche.
Was indirekt etwas kosten kann
Zwei Punkte verdienen Aufmerksamkeit. Erstens: Wenn Sie eine Zusatzversicherung (VVG) kündigen, gelten andere Regeln: Frist von 3 Monaten (oft auf den 30. September) und manchmal eine in den AVB vorgesehene Mindestlaufzeit. Eine verspätete Kündigung kann Sie ein weiteres Jahr binden.
Zweitens: Kündigen Sie die Grundversicherung nie, bevor Sie die schriftliche Zusage der neuen Kasse haben. Eine Deckungslücke ist keine direkte «Kosten», setzt Sie aber dem Risiko aus. Die richtige Reihenfolge: vergleichen, neue Kasse abschliessen, dann die alte kündigen.
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Die reale Ersparnis hängt von Kanton, Alter, Franchise und Versicherungsmodell ab. Da die Grundleistung gleich bleibt, ist jeder Franken Prämienunterschied zwischen zwei Kassen eine reine Ersparnis. Dazu die Wahl einer höheren Franchise oder eines alternativen Modells (Hausarzt, HMO, Telmed, PharMed) — der Effekt summiert sich.
Um Ihren Gewinn zu schätzen, vergleichen Sie die Prämien Ihrer Region vor dem 30. November und starten Sie dann die Kündigung. Unser Sparrechner gibt eine Grössenordnung auf Basis realer Prämien, ohne erfundene Beträge.
Häufige Fragen
Gibt es Gebühren für die Kündigung der Grundversicherung?
Nein. Der Wechsel der Grundversicherung ist gratis: keine Kündigungsgebühr, keine Strafe. Nur das Einschreiben kostet wenige Franken.
Kann mir die neue Kasse Eintrittsgebühren verrechnen?
Nein, nicht für die Grundversicherung. Der Versicherer muss Sie auf den 1. Januar ohne Beitrittsgebühr und ohne Vorbehalt aufnehmen.
Und bei einer Zusatzversicherung?
Zusatzversicherungen (VVG) haben eigene Regeln: 3 Monate Frist und manchmal eine Mindestlaufzeit. Prüfen Sie Ihre AVB vor der Kündigung.