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Sanitas in Neuchâtel (2000) kündigen

Vorgehen, um Ihren Sanitas-Vertrag in Neuchâtel, Kanton Neuchâtel, zu kündigen: Fristen, korrektes Schreiben, Einschreiben.

Neuchâtel · PLZ 2000 · Kanton Neuchâtel

Sie wohnen in Neuchâtel (PLZ 2000), Kanton Neuchâtel, und möchten Sanitas kündigen? Da die Grundversicherung bei allen Versicherern identisch ist, können Sie Sanitas verlassen und die Kasse wechseln, sofern Sie die Frist 30. November einhalten. Hier das Vorgehen, zugeschnitten auf Sanitas und Ihre Situation in Neuchâtel.

So kündigen Sie Sanitas ab Neuchâtel

  1. 1Halten Sie Ihre Sanitas-Versichertennummer und Ihre Grundversicherungspolice bereit.
  2. 2Verfassen Sie Ihr datiertes, unterschriebenes Kündigungsschreiben an Sanitas und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung.
  3. 3Senden Sie es per Einschreiben aus Neuchâtel vor dem 30. November: Massgebend ist der Eingang bei Sanitas.

Sanitas ist eine zu beschreibenden Zwecken genannte Versicherermarke. Diese Website ist unabhängig und nicht mit Sanitas verbunden.

Prämien in Neuchâtel

In Neuchâtel, Kanton Neuchâtel, liegt die Erwachsenenprämie der Grundversicherung bei rund 528 bis 794 CHF pro Monat. Wenn Sie Sanitas für einen günstigeren Versicherer verlassen, behalten Sie exakt dieselbe KVG-Deckung.

Quelle: Prämiendaten des Kantons (priminfo.admin.ch). Richtwerte für Erwachsene, nur angezeigt, wenn verfügbar.

Sanitas in Neuchâtel kündigen — häufige Fragen

Wie kündige ich Sanitas in Neuchâtel?
Um Sanitas in Neuchâtel zu kündigen, senden Sie ein datiertes, unterschriebenes Kündigungsschreiben, vorzugsweise per Einschreiben, unter Einhaltung der Frist 30. November für die Grundversicherung. Geben Sie Ihre Sanitas-Versichertennummer an.
Welche Adresse gebe ich für die Kündigung von Sanitas an?
Übernehmen Sie die Adresse Ihrer Sanitas-Police in Neuchâtel (PLZ 2000) und richten Sie das Schreiben an die auf Ihrer Police oder Prämienabrechnung angegebene Kündigungsstelle.
Ist die Frist in Neuchâtel anders?
Nein. Im Kanton Neuchâtel wie in der ganzen Schweiz gilt für die Grundversicherung die Kündigungsfrist 30. November (Eingang), mit Wirkung zum 1. Januar.

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