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Krankenkasse nach einem Todesfall kündigen

Beim Tod eines Angehörigen folgt die Kündigung der Krankenkasse einem einfachen, aber geregelten Ablauf. Hier die Schritte und Nachweise.

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 12. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit

TodesfallKrankenkasse nach einem Todesfall kündigen

Die Kündigung wirkt zum Todesfall

Die Versicherung endet mit dem Tod der versicherten Person. Die Kündigung unterliegt nicht der ordentlichen Frist 30. November: Sie ist an das Ereignis gebunden und wirkt zum Todesdatum, gegen Vorlage der Urkunde.

Es obliegt den Angehörigen oder der mit dem Nachlass betrauten Person, den Versicherer zu informieren und den amtlichen Nachweis beizulegen.

Die einzureichenden Nachweise

Richten Sie an die Kündigungsadresse des Versicherers ein Schreiben mit Identität und Versichertennummer der verstorbenen Person, zusammen mit der Todesurkunde. Geben Sie die Adresse für spätere Korrespondenz (Abrechnung, Rückerstattung) an.

Vorausbezahlte Prämien

Über das Todesdatum hinaus bezahlte Prämien werden vom Versicherer abgerechnet. Bewahren Sie die Zahlungsbelege zur Erleichterung der Rückerstattung an den Nachlass auf.

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Das Vorgehen

Todesurkunde und Police bereitlegen, Kündigungsschreiben verfassen, an die Kündigungsadresse der Kasse senden und eine Kopie aufbewahren. Unser Kassenverzeichnis nennt die zu verwendende Adresse.

Häufige Fragen

Muss ich nach einem Todesfall bis zum 30. November warten?

Nein. Die Kündigung wirkt zum Todesdatum, gegen Vorlage der Urkunde, jederzeit im Jahr.

Werden vorausbezahlte Prämien zurückerstattet?

Über das Todesdatum hinaus bezahlte Prämien werden vom Versicherer abgerechnet und dem Nachlass zurückerstattet.